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   BSG, 25.06.1986 - 9a RV 39/84   

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https://dejure.org/1986,7592
BSG, 25.06.1986 - 9a RV 39/84 (https://dejure.org/1986,7592)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1986 - 9a RV 39/84 (https://dejure.org/1986,7592)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 9a RV 39/84 (https://dejure.org/1986,7592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kaufmännische Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis iS des BertrVG - Berechnung des Berufsschadensausgleichs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 16.01.2007 - L 15 VS 19/05

    Gewährung eines Berufsschadensausgleichs unter Zugrundelegung der Leistungsgruppe

    Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25.06.1986 - 9a RV 39/84 (VersorgungB 1986, 143) Folgendes grundlegend ausgeführt: Selbst bei den Angestelltenpositionen mit überdurchschnittlichen Bruttoverdiensten ist das Durchschnittseinkommen der Leistungsgruppe II im Sinne der gesetzlichen Lohnstatistik als Vergleichseinkommen zugrunde zu legen, wenn dem Stelleninhaber im Einzelfall nur eingeschränkte Dispositionsbefugnis zusteht.

    Ebenso wie der Kläger bereits auf dem Sprung zum Truppenoffizier gewesen ist, hätte er mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auch eine Führungsebene in der freien Wirtschaft erreicht, die der Leistungsgruppe II zuzuordnen ist, vergleichbar zum Beispiel einem Abteilungsleiter einer Zweigwerksverwaltung, wie in dem vom BSG mit Urteil vom 25.06.1986 - 9a RV 39/84 entschiedenen Rechtsstreit.

  • LSG Bayern, 01.03.2007 - L 15 V 27/03

    Anspruch eines Schwerkriegsbeschädigten auf Einstufung nach der Leistungsgruppe I

    Hierzu hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25.06.1986 - 9a RV 39/84 (VersorgB 1986, 143) wie folgt nochmals grundlegend geäußert: Selbst bei den Angestelltenpositionen mit überdurchschnittlichen Bruttoverdiensten ist das Durchschnittseinkommen der Leistungsgruppe II im Sinne der gesetzlichen Lohnstatistik als Vergleichseinkommen zugrunde zu legen, wenn dem Stelleninhaber im Einzelfall nur eingeschränkte Dispositionsbefugnis zusteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94

    Berufsschadensausgleich-Vergleichseinkommen - unterschiedliche

    Hier dürfte der Verordnungsgeber zur Anpassung der BSchAV aufgerufen sein (vgl. BSG Urteil vom 25.06.1986 Az.: 9 a RV 39/84, S. 11ff).
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